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Ausgewählter Beitrag
Bremsen für Tiere
Heute stelle ich nur einen interessanten Pressebeitrag von Tasso ein, der wird sicher für alle Autofahrer lesenswert sein.
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Presse-Mitteilung |
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TASSO e.V. informiert: Bremsen für Tiere: Das sollten Sie wissen |
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(profact) – „Ich bremse auch für Tiere!“ Zehntausende Autofahrer bekunden mit diesem Aufkleber ihre Tierliebe auch im Straßenverkehr. So verständlich und nachvollziehbar diese Rücksichtnahme auch sein mag; rein rechtlich gesehen bewegen sie sich damit in einer Grauzone. „Es gibt noch kein allgemein verbindliches Urteil, ob, wann und wo für Tiere gebremst werden darf beziehungsweise muss“, erklärt Ann-Kathrin Fries, auf Tierrecht spezialisierte Anwältin aus Wesseling bei Bonn. „Letztlich entscheidet immer der Richter des zuständigen Gerichts.“ Zumindest für Vollbremsungen innerhalb geschlossener Ortschaften mit ländlicher Umgebung existiert laut Fries ein Urteil auf Landgerichtsebene. Das LG Paderborn entschied zugunsten eines Autofahrers, der für eine plötzlich über die Straße laufende Katze so stark bremste, dass eine hinter ihm fahrende Frau auffuhr. Deren Versicherung verweigerte die Kostenübernahme für den Schaden am Vordermann. Begründung: Die Vollbremsung für ein Kleintier stelle eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung dar. Das sahen die Richter des Landgerichts anders. Innerhalb ländlicher Ortschaften müsse jederzeit mit Tieren auf dem Verkehrsweg gerechnet werden, so das Urteil (LG Paderborn 5S 181/00). Sie verurteilten die Haftpflichtversicherung der Frau zur Regulierung des Schadens von rund 5000 Euro. Gerade in ländlich strukturierten Orten habe man ständig mit Haustieren auf der Straße zu rechnen, so das Gericht. Auf freier Strecke allerdings sähe die Lage ganz anders aus. Hier müsse der Autofahrer grundsätzlich zwischen dem Leben des Tieres und dem Unfallrisiko abwägen. „Das Urteil des Landgerichts Paderborn ist aus Sicht des Tierschutzes natürlich sehr zu begrüßen“, sagt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Dennoch würde ich mir auch in Fällen, in denen außerhalb geschlossener Ortschaften zugunsten eines Tieres gebremst wird, ein Grundsatzurteil wünschen.“ |
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© Copyright TASSO
e.V. -------------------------------------- Bei mir wird es heute ruhig bleiben, denn mir geht es nicht so gut. Ich habe noch etwas vorgebloggt und melde mich bald wieder. LG, Petra |
follygirl 27.09.2011, 06.12
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Ich denke da laufen Entscheidungen im Kopf in Sekundenbruchteilen ab. Und ich bin überzeugt davon dass mein Fuß die Bremse drückt sollt mir ein Tier vors Auto laufen, da denke ich in dem Moment nicht an Kostenfolgen oder Urteile. Ein Grundsatzurteil wäre wünschenswert, aber vermutlich nicht umsetzbar.
Vorrausschauend fahren mit angepasstem Tempo ist die Devise. Da entdeckt man nachts viele Wildtiere am Straßenrand, die andere einfach überfahren würden, weil zu schnell und herzlos. Es gibt sogar die Spezies die sich draus einen Sport macht - ganz entsetzlich.
Ich selbst hab schon bei Maus und Frosch angehalten um mich zu überzeugen sie nicht erwischt zu haben.
Dir gute Besserung!
LG Kerstin
vom 27.09.2011, 07.54